Beitragsordnung

Beitragsordnung

SCM-Supporters-Crunchtime e.V.

Auf der Grundlage des § 5 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 03.03.2021 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
Der Mitgliedsbeitrag ist ab dem Ersten des Folgemonats nach der Aufnahme in den Verein halbjährlich oder jährlich zu zahlen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der jeweiligen Status einzelner Mitglieder. Die Kopie einer Bescheinigung für Azubis, Student*innen, Schüler*innen, Rentner*innen oder Schwerbehinderte ist beizufügen. Änderungen sind anzuzeigen.

Die Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 03.03.2021 in Kraft.


Erwachsene

4 /monatlich
  • 24€ - halbjährlich
  • 48€ - jährlich

Schüler / Azubis / Studenten / Rentner / Schwerbeschädigte

2,50 /monatlich
  • 15€ - halbjährlich
  • 30€ - jährlich

Bei Mitgliedern mit einer Einzugsermächtigung (jährlich/halbjährlich) wird der Beitrag jeweils zum Fälligkeitsmonat eingezogen. Beiträge, die durch Überweisung gezahlt werden, sind ebenfalls zum Fälligkeitsmonat entsprechend zu überweisen.
Die Kündigung hat schriftlich (E-Mail, Brief) zu erfolgen und ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende möglich.

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